AGB
Geltung der Bedingungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Tierbetreuung Neumann gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer, zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift, gültigen Fassung.
Sorgfaltspflicht
Die Tierbetreuerin verpflichtet sich das zu betreuendes Tier artgerecht und liebevoll zu behandeln und das Tierschutzgesetz zu beachten.
Außerdem versichert die Tierbetreuerin, die ihr anvertrauten Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt zu betreten und das Gebäude und das Inventar pfleglich zu behandeln.
Aufklärung über Krankheiten / Eigenheiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tierbetreuerin über alle Krankheiten und Eigenheiten des Tieres, sowie über sonstige Veränderungen des Allgemeinzustandes vor dem zu betreuender Zeitraum zu informieren. Dazu gehören zum Beispiel Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit gegenüber Menschen oder anderen Einflüssen.
Tierarzt
Die Tierbetreuerin kann im Notfall selbst entscheiden, welchen Tierarzt sie wählt.
Die Tierbetreuerin ist berechtigt, im Notfall (z.B. Verletzung, akute Erkrankung des zu betreuenden Tieres) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers einen Tierarzt aufzusuchen.
Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier in eine Klinik einzuweisen ist und dort gegebenenfalls operiert werden muss, so erfolgt die Einweisung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Notfall mit einer – auch kostenintensiven – Operation einverstanden ist.
Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier aus medizinischen Gründen Euthanasie werden muss, so erfolgt dies ebenfalls im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Haftung
Die Tierbetreuerin haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten nur für Schäden, welche durch die Tierbetreuerin bei Auftragserfüllung aufgrund offensichtlicher Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Die Schäden werden von der Betriebshaftpflicht Versicherung beglichen. Der Auftraggeber haftet nach § 833 BGB für alle Personen- und Sachschäden, die sein Tier der Tierbetreuerin und Dritten verursacht.
Die Tierbetreuerin haftet nicht bei Krankheit, Tod und Verletzungen des Tieres und leistet auch keine Regresszahlung.
Bei Freigänger Katzen haftet die Tierbetreuerin nicht, wenn die Katze nicht nach Hause kommt.
Sicherheit
Die Übergabe des Wohnungsschlüssels erfolgt persönlich. Sollte der Schlüssel hinterlegt werden, geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers. Die Tierbetreuerin verpflichtet sich den Schlüssel nur an von ihr befugte Dritte weiterzugeben. Die Tierbetreuerin garantiert, dass keinesfalls Schlüssel nachgefertigt werden. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches unzugänglich aufbewahrt werden.
Vertretung
Die Tierbetreuerin hat das Recht eine Vertretung für die Tierbetreuung zu schicken. Diese Vertretung bekommt eine genaue Anweisung und erledigt die Betreuung in gleicher Qualität.
Verschiebung der Rückkehr
Eine Verzögerung der Rückkehr des Auftraggebers ist der Tierbetreuerin, spätestens am Vortag des letzten Betreuungstages innerhalb der Geschäftszeiten, mitzuteilen. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Bezahlung
Die Gesamtsumme muss vor Vertragsbeginn auf das Konto eingegangen sein oder in bar bezahlt worden sein. Ohne rechtzeitige Zahlung kann die Betreuung nicht erfolgen.
Stornogebühren
Bei Vertragsrücktritt des Auftraggebers fallen folgende Stornogebühren an:
Bis eine Wochen vor dem ersten Betreuungstag fallen 30 % Stornogebühren an.
Innerhalb einer Woche oder wenn der Vertrag durch mangelnde Erreichbarkeit des Auftraggebers nicht zu Stande kommt, wird der komplette Betrag fällig.
Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail, Post, Messenger Dienste).
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die im Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind für eine professionelle Tierbetreuung erforderlich und werden ausschließlich für diese genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Salvatorische Klausel
Weitere Absprachen bedürfen der Schriftform oder gelten als nicht getroffen. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht davon berührt. Im Wege der Vertragsauslegung oder Umdeutung ist eine Regelung zu finden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck, soweit gesetzlich zulässig, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 2025
Tierbetreuung Neumann (Carmen Neumann)
